AGB

  • Die im Mietvertrag bezeichneten Maschinen und Werkzeuge sind Eigentum von Rainer Schneider.
  • Bei Abholung der Mietgegenstände ist der Mietpreis oder eine Kaution zu bezahlen.
  • Bei Neukunden machen wir aus Sicherheitsgründen eine Ausweiskopie und benötigen eine Kaution von Fr. 200.-. Diese Gebühr wird bei Rückgabe der Maschinen verrechnet und entspricht im Verlustfall nicht dem Wert der Maschinen.
  • Bei Einsatz auf öffentlichem Grund, sowie bei Nutzung gegen Endgeld, sorgt der Mieter für die behördlichen Genehmigungen.
  • Mietpreise verstehen sich immer ohne Lieferung ab Vermietungsort Talwiesenstrasse 3, 8404 Winterthur.
  • Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da unser Unternehmen nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist.
  • Wir bevorzugen die Barzahlung.
  • Der Mieter achtet auf ausreichende Absicherung der Stromanschlüsse, da Geräte wie Crèpes-Platten hohe Leistungen haben, ist insbesondere beim Anschliessen von zwei Crèpes-Platten ist eine Absicherung von 16A nötig.
  • Die Maschinen werden in einwandfreiem Zustand abgegeben. Bei Beschädigung der Maschinen während der Mietdauer haften die Mieter.
  • Allfällig nötige Versicherungen sind Sache des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Schadensansprüche wegen technischem Defekt oder bei höherer Gewalt.