AGB
- Die im Mietvertrag bezeichneten Maschinen und Werkzeuge sind Eigentum von Rainer Schneider.
- Bei Abholung der Mietgegenstände ist der Mietpreis oder eine Kaution zu bezahlen.
- Bei Neukunden machen wir aus Sicherheitsgründen eine Ausweiskopie und benötigen eine Kaution von Fr. 200.-. Diese Gebühr wird bei Rückgabe der Maschinen verrechnet und entspricht im Verlustfall nicht dem Wert der Maschinen.
- Bei Einsatz auf öffentlichem Grund, sowie bei Nutzung gegen Endgeld, sorgt der Mieter für die behördlichen Genehmigungen.
- Mietpreise verstehen sich immer ohne Lieferung ab Vermietungsort Talwiesenstrasse 3, 8404 Winterthur.
- Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da unser Unternehmen nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist.
- Wir bevorzugen die Barzahlung.
- Der Mieter achtet auf ausreichende Absicherung der Stromanschlüsse, da Geräte wie Crèpes-Platten hohe Leistungen haben, ist insbesondere beim Anschliessen von zwei Crèpes-Platten ist eine Absicherung von 16A nötig.
- Die Maschinen werden in einwandfreiem Zustand abgegeben. Bei Beschädigung der Maschinen während der Mietdauer haften die Mieter.
- Allfällig nötige Versicherungen sind Sache des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Schadensansprüche wegen technischem Defekt oder bei höherer Gewalt.